Teilnahmebedingungen Schiedsrichterkind Gewinnspiel zum Finale der UEFA Women's EURO 2022™

Für die Teilnahme am Gewinnspiel der Volkswagen AG gelten die folgenden Teilnahmebedingungen:

  1. Veranstalter

 

Veranstalter des Gewinnspiels ist der Bereich Experience Marketing (NV-M/2) der Volkwagen AG, Postfach 21 05 80, 30405 Hannover („VOLKSWAGEN“).

VOLKSWAGEN verlost unter den Teilnehmer:innen des Gewinnspiels, das am 14.06.2022 um 16:00 Uhr beginnt und am 20.06.2022 um 18:00 Uhr endet (Teilnahmephase), einen Roadtrip für ein Kind sowie drei erwachsene Begleitpersonen mit dem neuen Multivan sowie das Erlebnis als offizielles Schiedsrichterkind zum Finale der UEFA Women´s EURO 2022 TM, welches am Sonntag den 31.07.2022 um 18:00 Uhr, im Wembley Stadion in London ausgetragen wird.

 

  1. Teilnahme
    1. Voraussetzung für die Teilnahme ist die fristgerechte Einsendung einer E-Mail mit dem Betreff „Schiedsrichterkind Gewinnspiel“ an das Gewinnspielpostfach: vwnnospam@brandsandemotions.com. Die E-Mail muss die nachfolgenden personenbezogenen Daten enthalten: Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und/ oder Telefonnummer der sich bewerbenden Person sowie Vor- und Nachname, Alter und Geschlecht des Kindes.
    1. Die sich bewerbende Person muss das 18. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in Deutschland haben. Weiterführend teilnahme-berechtigt sind alle Kinder im Alter zwischen 8 und 10 Jahren.
    1. Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich online. Eine mehrfache Teilnahme ist nicht möglich.
    1. VOLKSWAGEN ist berechtigt, Teilnehmer:innen von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang manipulieren oder in anderer unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel zu beeinflussen.
    1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist weder vom Kauf einer Ware oder Dienstleistung noch von der Bestellung eines Newsletters abhängig.
       
    2. Alle Teilnehmer:innen, die während der Teilnahmephase die unter der Ziffer 2.1 genannten Schritte unternehmen, nehmen an der Aktion teil, sofern sie nicht gemäß der Ziffern 2.2 bis 2.4 ausgeschlossen werden.
    1. Die/der Gewinner:in werden im Zeitraum 21.06.2022 bis 24.06.2022
      per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Der Gewinn ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für die/den Gewinner:in. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.
  1. Ablauf der Aktion und Abwicklung
    1. Die/der Gewinner:in wird unter allen Teilnehmern, die die unter Ziffer 2.1 genannten Schritte unternehmen und nicht gemäß der Ziffern 2.2. bis 2.4 ausgeschlossen werden, zwischen dem 21.06.2022 und 24.06.2022 ausgelost. Die/der Gewinner:in wird per E-Mail oder Telefon benachrichtigt. Es wird ein/eine(1) Gewinner:in gezogen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
    1. Die/der Gewinner:in erhält einen Roadtrip mit dem neuen Multivan für das Schiedsrichterkind sowie 3 erwachsene Begleitpersonen im Zeitraum vom 27.07.2022 bis 02.08.2022 für die An- und Rückreise von Deutschland nach London sowie die Nutzung vor Ort in England, sowie eine Reisekostenerstattung, Übernachtungen im Zeitraum des Roadtrip sowie das Erlebnis als Schiedsrichterkind und Tickets (Kategorie 1) für das Finale der UEFA Women´s EURO 2022 TM für alle beteiligten Personen. Die/der Gewinner:in verpflichtet sich erforderliche UEFA Dokumente unter Anderem in Bezug auf den Gesundheitszustand des Kindes sowie eine Einverständniserklärung für Minderjährige zu unterzeichnen. Weiterführend verpflichtet sich die/der Gewinner/in dazu den Anweisungen des Personals insbesondere am Tag des Finals (31. Juli Wembley Stadion London) Folge zu leisten. Ergänzend sind Grundkenntnisse in Englisch auf Seiten des Kindes wünschenswert.
  1. Verantwortlichkeit, Einverständniserklärung, Rechteeinräumung
    1. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten sind die Teilnehmer:innen verantwortlich. VOLKSWAGEN übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung von Teilnehmerdaten.
    1. Zur Teilnahme am Gewinnspiel benötigen die Teilnehmer:innen eine private oder dienstliche E-Mail-Adresse.
    1. Von den Gewinner:innen benötigt Volkswagen folgende persönliche Daten: Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse und/ oder Telefonnummer der sich bewerbenden Person sowie Vor- und Nachname, Alter und Geschlecht des Kindes.
    1. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Teilnehmer:innen damit einverstanden sind, dass die Durchführung des Gewinnspiels von der Volkswagen AG medial begleitet wird. Die Teilnehmer:innen erklären sich damit daher einverstanden, dass während etwaiger Events
      (z.B. am Tag der Abreise und dem Tag des Finals am 31. Juli 2022) Foto- und Filmaufnahmen („Aufnahmen“) gemacht werden. Sie räumen VOLKSWAGEN an sämtlichen Aufnahmen und Zitaten das Recht ein, die Aufnahmen in jeder denkbaren Erscheinungsform, insbesondere in bildlicher, gegenständlicher oder audiovisueller Hinsicht, in unveränderter oder in bearbeiteter und/oder umgestalteter Form ganz oder teilweise ohne zeitliche Beschränkung für jegliche Zwecke, insbesondere zu PR-, Presse-, Kommunikations- und zu werblichen Zwecken selbst oder durch mit der VOLKSWAGEN AG verbundene Dritte/ konzernangehörige Unternehmen kommerziell zu nutzen (z.B. im Intranet und Internet öffentlich zugänglich zu machen (z.B. auf Websites, Online-Portalen oder Social-Media-Netzwerken, in Online-Anzeigen, Newsletter-Mailings etc.). Diese Einräumung schließt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Ausstellung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, Veränderung, Nachbildung, Bearbeitung, Umgestaltung und Verwertung in jeder denkbaren Erscheinungsform ein. Ohne dem vorstehenden Einverständnis der Teilnehmer:innen, ist die Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.
    1. Die Teilnehmer:innen und Gewinner:innen verzichten darauf, dass ihre Namen im Zusammenhang mit der Aktion genannt werden, sind aber damit einverstanden, dass ggf. ihre Namen genannt werden. Für ihre Mitwirkung an der Aktion, der vorstehenden Nutzungsrechteübertragung sowie den Verzicht auf die Nennung ihrer Namen erhalten die Gewinner:innen bzw. die Bewerber:innen kein Honorar und verzichten darauf ausdrücklich.
    1. Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, geschieht ausschließlich im Rahmen der bereitgestellten Datenschutzerklärung.
  1. Haftung
    1. Die Haftung von VOLKSWAGEN und ihrer Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) und der Verletzung von Leben, Gesundheit und Körper einer Person. Die Haftung von VOLKSWAGEN beschränkt sich dabei auf den Ausgleich des nach der Art der jeweiligen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens.

 

  1. Vorzeitige Beendigung der Bewerbung
    1. VOLKSWAGEN behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit, ohne vorherige Ankündigung, abzubrechen oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software), aus Gründen der Manipulation des Teilnahmevorgangs oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann.
    1. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche der Teilnehmer:innen bei vorzeitiger Beendigung der Aktion nach Ziffer 6.1 sind im Rahmen der Regelung der Ziffer 5 ausgeschlossen.

 

  1. Schlussbestimmungen
    1. VOLKSWAGEN behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern.
    1. Die Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmer:innen und VOLKSWAGEN unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    1. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der VOLKSWAGEN AG in Wolfsburg.
    1. Der Rechtsweg ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    1. Bei vorliegenden Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Volkswagen liegen, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, kann der Gewinn nicht übergeben oder eingelöst werden. Der Gewinn verfällt ersatzlos. Die/der Gewinner:in hat bei den genannten Ereignissen keinen Anspruch auf Erhalt oder Erstattung des Gewinns.

 

 

 

Hannover, den 13. Juni 2022

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