Das Oberlandesgericht hat als übergeordnete Instanz eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, in der die Ankläger die Abtrennung des Verfahrensteils gegen ihn kritisiert hatten. Der Prozessverlauf im Fall der vier anderen Angeklagten könne damit beschleunigt werden, so das OLG.
Donnerstag, 30.09.2021 10:20 Uhr
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