Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Kommunen gegen die sogenannte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen abgewiesen. Die Leipziger Richter bestätigten damit ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Abflugrouten 2019 für rechtens erklärt hatte. Die Lärmbelastung durch startende Flugzeuge wurde demnach ordnungsgemäß ermittelt.
Freitag, 30.04.2021 10:35 Uhr
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