Im Fall der Corona-Globuli ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt doch gegen die Apothekerin. Die Frau soll die homöopathischen Globuli aus Impfstoffresten verkauft haben, obwohl die Wirkung nicht wissenschaftlich belegt ist. Die Apothekerin muss sich jetzt wegen des Verstoßes gegen das Heilmittelwerbe- und Arzneimittelgesetz verantworten.
Freitag, 25.06.2021 13:49 Uhr
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