Der Lockdown ist bis zum 18. April verlängert worden. Die meisten Regelungen bleiben dabei unverändert bestehen. Es gibt aber kleinere Änderungen. Der Senat musste etwa das im Dezember eingeführte Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit weitgehend aufheben. Das ging aus einem entsprechenden Gerichtsurteil nach einer Klage hervor. Das bislang flächendeckende Trinkverbot ist nun zeitlich auf bestimmte Plätze und Orte beschränkt worden.
Montag, 29.03.2021 14:08 Uhr
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