Der Vorstoß ist von der Bundesdrogenbeauftragten gekommen. So könnte der Besitz von Cannabis bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten.
Mittwoch, 25.08.2021 08:57 Uhr
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Mittwoch, 25.08.2021 08:57 Uhr
Der Vorstoß ist von der Bundesdrogenbeauftragten gekommen. So könnte der Besitz von Cannabis bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten.