Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg heute in einem Eilverfahren entschieden. Der Kammer zu Folge schränkt das Öffnungsverbot den Heidepark aktuell im Recht zur Berufsfreiheit ein - gerade auch im Hinblick auf das vom Park erarbeitete Hygienekonzept. Das Konzept sieht unter anderem Test- und Maskenpflicht und nur 50 Prozent der Parkgäste vor.
Mittwoch, 21.04.2021 16:41 Uhr
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