Die Halterin wollte daraufhin jetzt die Operationskosten in Höhe von 770 Euro nicht an die Hochschule bezahlen. Kurz vor dem Beginn des Prozesses am Amtsgericht Hannover haben sich beide Seite nun geeinigt. Die Besitzerin zahlt 260 Euro. Die THH übernimmt außerdem zwei Drittel der Verfahrenskosten.
Donnerstag, 21.01.2021 17:27 Uhr
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