Gegen eine entsprechende Anordnung des Kreises hatte ein Möbelhaus in Bad Segeberg geklagt. Als Begründung führte man an, dass Baumärkte, die öffnen dürfen, dadurch gegenüber den Möbelhäusern bevorzugt würden. Am 30. März waren vom Kreis dazu entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen worden.
Donnerstag, 08.04.2021 20:13 Uhr
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