Ein zufälliges Treffen ist keine verbotene Ansammlung

Mittwoch, 24.03.2021 15:52 Uhr

Ein kurzes Zusammentreffen von mehreren Personen ist keine verbotene Ansammlung.

Das teilte das Oberlandesgericht in Kobelnz mit. Anfang des Monats wurde das Urteil eines Amtsgerichts in Worms gekippt. Dort wurde ein Betroffener zu einem Bußgeld verurteilt, nachdem er zufällig zwei Bekannte traf, als er selbst mit einem Freund unterwegs war.

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