Wer in der Pflege oder im Krankenhaus arbeitet, muss ab Mitte des Monats geimpft sein. Ansonsten drohen ein Arbeitsverbot oder Bußgelder in Höhe bis zu 2500 Euro. Damit setzt das Land das Gesetz zur Impfpflicht des Bundes und der Länder um. Ist der Impfstatus unsicher, muss das an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Freitag, 04.03.2022 15:50 Uhr
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