Die Einrichtungen und Unternehmen haben ihre ungeimpften Mitarbeiter seit 16. März "unverzüglich" zu melden. Auch die Inhaber von Arztpraxen und andere Selbstständige sind meldepflichtig.
Donnerstag, 24.03.2022 12:30 Uhr
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Die Einrichtungen und Unternehmen haben ihre ungeimpften Mitarbeiter seit 16. März "unverzüglich" zu melden. Auch die Inhaber von Arztpraxen und andere Selbstständige sind meldepflichtig.