Die zuständige Kammer habe kein strafbares Verhalten festgestellt, hieß es im Urteilsspruch. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen und Geldauflagen gefordert.
Mittwoch, 29.09.2021 11:58 Uhr
Die zuständige Kammer habe kein strafbares Verhalten festgestellt, hieß es im Urteilsspruch. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen und Geldauflagen gefordert.