Damit soll die Infektionsgefahr in den Ferien begrenzt werden. Für eine Beurlaubung benötigt man einen schriftlichen Antrag. Das gab das Kultusministerium in einem Brief an die Schulen bekannt.
Mittwoch, 08.12.2021 16:25 Uhr
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Damit soll die Infektionsgefahr in den Ferien begrenzt werden. Für eine Beurlaubung benötigt man einen schriftlichen Antrag. Das gab das Kultusministerium in einem Brief an die Schulen bekannt.