Deshalb hat er seit September keinen Kindergartenplatz mehr - und bekommt offenbar so schnell auch keinen neuen. Wie das Verwaltungsgericht Göttingen mitteilte, muss der zuständige Landkreis Göttingen vorerst keinen neuen Platz nachweisen. Zuerst soll geklärt werden, ob die Kündigung des Kindergartens gegenüber den Eltern rechtmäßig war.