Die Behörde weist darauf hin, dass nicht nur Herstellung und Vertrieb, sondern auch Nutzung solcher Dokumente strafbar ist. In einem Fall hatte eine Ärztin aus dem Landkreis Goslar zufällig bei einem Patienten mehrere Blanko-Impfausweise sowie weitere Formulare und Bögen mit Chargennummern gefunden.
Mittwoch, 28.04.2021 12:34 Uhr
Zurück