Der Grund ist der Ausdruck „Scheißbullen“ in einem Telefonat. Das hat auch das Berufungsverfahren ergeben. Der 64-Jährige ist laut Schaumburger Nachrichten einschlägig vorbestraft.
Dienstag, 20.07.2021 09:30 Uhr
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Dienstag, 20.07.2021 09:30 Uhr
Der Grund ist der Ausdruck „Scheißbullen“ in einem Telefonat. Das hat auch das Berufungsverfahren ergeben. Der 64-Jährige ist laut Schaumburger Nachrichten einschlägig vorbestraft.