Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Bislang hat jede Behörde selbst ihre Beamte einstellt. Das sei laut Gericht aber unzulässig, weil zur Beurteilung der Bewerber die drei Kriterien "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" gesetzlich vorgegeben sein müssten.
Donnerstag, 08.07.2021 16:23 Uhr
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