Ab dem 16. März müssen Beschäftigte, deren Impfstatus unklar ist oder die nicht geimpft sind, dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür wird ein spezielles Meldeportal eingerichtet.
Dienstag, 08.03.2022 16:24 Uhr
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Ab dem 16. März müssen Beschäftigte, deren Impfstatus unklar ist oder die nicht geimpft sind, dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Dafür wird ein spezielles Meldeportal eingerichtet.