Das hat das Landesfinanzministerium gestern bekannt gegeben. Die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuerberechnung muss eigentlich bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer das versäumt, bekommt aber erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres eine Erinnerung.
Freitag, 07.10.2022 08:39 Uhr
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