Grundsteuererklärung kann in einzelnen Fällen später abgegeben werden

Freitag, 07.10.2022 08:39 Uhr

Die Eigentümer von privaten Grundstücken in Baden-Württemberg können ihre Grundsteuererklärung später abgeben als bisher geplant.

Das hat das Landesfinanzministerium gestern bekannt gegeben. Die sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuerberechnung muss eigentlich bis Ende Oktober abgegeben werden. Wer das versäumt, bekommt aber erst in den ersten drei Monaten des nächsten Jahres eine Erinnerung.

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