Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen heute mitgeteilt hat, haben gesetzlich krankenversicherte Frauen nach einer Brustkrebserkrankung keinen Anspruch auf regelmäßige MRT- Untersuchungen. Damit sei ein Eilantrag einer 63-jährigen Hannoveranerin abgelehnt worden, die eine Kostenübernahme beantragt hatte.
Dienstag, 06.04.2021 17:19 Uhr
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