Allerdings sind Kirchengemeinden, Propsteien und Stiftungen von der Bilanz bisher ausgenommen. Die Mehrheit des Vermögens wird laut der Landeskirche für Pensions-Verpflichtungen gebraucht.
Freitag, 17.09.2021 09:41 Uhr
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Allerdings sind Kirchengemeinden, Propsteien und Stiftungen von der Bilanz bisher ausgenommen. Die Mehrheit des Vermögens wird laut der Landeskirche für Pensions-Verpflichtungen gebraucht.