Der Eilantrag einer Familie wurde abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, können die Antragssteller noch Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben. Gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt es noch weitere Verfahren, wie mitgeteilt wurde. Laut Gericht seien die Regelungen bis zum 18. April verhältnismäßig, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu beschränken.
Mittwoch, 07.04.2021 16:27 Uhr
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