Generell gilt, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ein Aufenthaltsrecht erlangt haben, in Niedersachsen schulpflichtig seien. Wer sich etwa mit einem Besuchsvisum oder ohne Visum in Niedersachsen aufhalte, ist es nicht.
Mittwoch, 23.03.2022 15:52 Uhr
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