Laut Entwurf spielt darin die von Bund und Ländern vereinbarte 3G-Regel eine wichtige Rolle. Bei einem gewissen Infektionsgeschehen bekommen dann nur noch geimpfte, genesene oder getestete Personen Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen oder Leistungen. Dabei geht es zum Beispiel um die Gastro, Hotels, Fitnessstudios oder auch den Friseur. Kontrollieren sollen das offenbar die Betreiber oder Veranstalter selber. Morgen will die Landesregierung dann über die Details der neuen Verordnung informieren.
Montag, 23.08.2021 09:45 Uhr
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