Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Winzers abgelehnt, seinen Sekt ohne die vorgeschriebene Folienkapsel um den Korken verkaufen zu dürfen. Diese würde den Verbraucher laut Gericht vor Verwechslungen schützen. Der Winzer will weiter klagen, weil die Kapsel nicht umweltfreundlich ist.