Das Lager sei zumindest zum Teil als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes anzusehen und falle damit voraussichtlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, teilte das Gericht mit.
Dienstag, 06.07.2021 08:01 Uhr
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Das Lager sei zumindest zum Teil als Versammlung im Sinne des Grundgesetzes anzusehen und falle damit voraussichtlich unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, teilte das Gericht mit.