Die angeforderte Strafe im Untreue-Prozess richtet sich gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen. Die Führungskräfte haben nach Überzeugung der Ankläger hohen Mitgliedern des Betriebsrates zwischen 2011 und 16 unangemessen üppige Bezüge gewährt. Das Urteil wird morgen erwartet.