Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Freitag, 26.03.2021 16:56 Uhr

In Baden-Württemberg wurde ein neues Gesetz zur Notvertretung auf den Weg gebracht.

Der Bundesrat beschloss eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Künftig sollen Ehegatten im Falle schwerer Krankheiten oder Unfällen darüber entscheiden können ob Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe stattfinden.

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