Der Bundesrat beschloss eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Künftig sollen Ehegatten im Falle schwerer Krankheiten oder Unfällen darüber entscheiden können ob Untersuchungen oder ärztliche Eingriffe stattfinden.
Freitag, 26.03.2021 16:56 Uhr
Zurück