Schutzmaßnahme für die Wahlen in Baden-Württemberg

Donnerstag, 18.02.2021 10:27 Uhr

Im Hinblick auf die Wahlen in Baden-Württemberg am 14. März hat das Innenministerium Infetkionsschutzmaßnahmen festgelegt.

Unter anderem müssen Wähler und Wahlhelfer eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske tragen.

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