Wir sollten die Auflagen im Bereich ärztliche Schweigepflicht um begründete Ausnahmen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch erweitern, so Althusmann gegenüber der dpa.
Dienstag, 03.08.2021 17:36 Uhr
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Wir sollten die Auflagen im Bereich ärztliche Schweigepflicht um begründete Ausnahmen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch erweitern, so Althusmann gegenüber der dpa.