Von der Corona-Krise betroffene Selbstständige und Kleinunternehmer in Baden-Württemberg können von Heute an wieder einen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn als Hilfe vom Land beantragen. Für jeden Monat gibt es pauschal 1.000 Euro, sofern jeweils ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt.
Dienstag, 18.05.2021 11:45 Uhr
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