Ungeimpfte dürfen aber vorerst weiter in den Einrichtungen arbeiten, bis die Prüfung ihres Falls abgeschlossen ist. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen. Ungeimpfte können auch nicht mehr eingestellt werden.
Mittwoch, 16.03.2022 12:51 Uhr
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