Das Verbot gilt ab Freitag an Wochenenden und Feiertagen für mindestens vier Wochen, teilte die Kommune mit. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Dienstag, 02.03.2021 07:00 Uhr
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Das Verbot gilt ab Freitag an Wochenenden und Feiertagen für mindestens vier Wochen, teilte die Kommune mit. Verstöße können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld geahndet werden.