Verankerung des Notparlaments

Montag, 29.03.2021 14:03 Uhr

Schleswig-Holstein hat in der Landesverfassung jetzt ein Notparlament verankert. Es soll bei extremen Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen.

Dem Gesetzesentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW wurde heute im Landtag vom Parlament mit großer Mehrheit zugestimmt. Vorgesehen ist die Bestellung des Notparlamentes in dem Fall, dass der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig ist. Es handelt sich um die ersten entsprechenden Regelungen eines Landes-Parlaments in Deutschland. 

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