Es sei ein Verfahren nach dem sogenannten Pforzheimer Abkommen beantragt worden, so ein Firmensprecher. Mit dem Abkommen können Firmen in Notsituationen Abweichungen vom Flächentarifvertrag aushandeln.
Mittwoch, 03.03.2021 06:54 Uhr
Zurück
Mittwoch, 03.03.2021 06:54 Uhr
Es sei ein Verfahren nach dem sogenannten Pforzheimer Abkommen beantragt worden, so ein Firmensprecher. Mit dem Abkommen können Firmen in Notsituationen Abweichungen vom Flächentarifvertrag aushandeln.