Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig

Freitag, 25.02.2022 15:14 Uhr

Ein Antrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus war vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich.

Der Antragsteller hatte gegen die Verkürzung von sechs auf drei Monate geklagt, die das RKI im Januar beschlossen hatte. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Änderung formell verfassungswidrig sei.

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