Das Verwaltungsgericht in Hannover hat die Klage eines Zeitsoldaten gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Der Mann hatte in einer WhatsApp-Gruppe verfassungsfeindliche Inhalte geteilt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es die Pflicht eines jeden Soldaten sei, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.