Eine Schallmessung hat bestätigt, dass es keine unzulässigen Geräuschmesspunkte gibt. Laut DEWEZET sind nur an zwei Messorten die Richtwerte leicht überschritten worden, was aber rechtlich zulässig ist und keine Konsequenzen nach sich zieht.
Freitag, 23.07.2021 10:28 Uhr
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