Die sogenannte Obdachlosenzeitung „Straßenlicht“ darf nach Medienberichten in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft werden. Das teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am Dienstag in Trier mit. Es gibt Zweifel an der nach außen getragenen Gemeinnützigekeit der Zeitung.
Mittwoch, 09.06.2021 14:19 Uhr
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