Die Einschränkung beim Gassigehen gilt bis zum 15. Juli. Hunde dürfen in diesem Zeitraum in der freien Landschaft nicht mehr frei laufen. Halter, die gegen die Leinenpflicht verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die auch mit Bußgeldern bestraft werden kann. Das kann bis zu 5000 Euro teuer werden.
Freitag, 01.04.2022 15:56 Uhr
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