Er soll 6 Jahre lang ohne Führerschein Auto gefahren sein. Das Amtsgericht hat gegen Rinck eine Strafe von 45 Tagessätzen zu je 180 Euro – insgesamt also 8100 Euro – verhängt. Obwohl das Amtsgericht Lüneburg dem Bundestagsabgeordneten 2016 die Fahrerlaubnis entzogen hat, soll Rinck in mindestens zwei Fällen weiter Auto gefahren sein. Aufgefallen ist seine Straftat jetzt, weil er mit zu hoher Geschwindigkeit auf der B4 bei Uelzen geblitzt wurde.
Schon 2020 soll der AfD-Chef in einen Wildunfall verwickelt gewesen sein - auch damals fuhr er ohne Fahrerlaubnis. Nun droht ihm neben der Geldstrafe auch eine lange Führerschein-Sperre.