Sie treten als Nebenkläger auf und fordern rund 50.000 Euro, sowie ein angemessenes Hinterbliebenengeld. Alle Familienmitglieder seien seit der Tat arbeitsunfähig.
Freitag, 23.09.2022 15:51 Uhr
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Sie treten als Nebenkläger auf und fordern rund 50.000 Euro, sowie ein angemessenes Hinterbliebenengeld. Alle Familienmitglieder seien seit der Tat arbeitsunfähig.