Entscheidung im Impfprozess

Donnerstag, 23.06.2022 10:50 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einer ungeimpften Altenpflegerin Recht gegeben.

Das Ergebnis: Ein Landkreis darf Pflegekräfte nicht unter Androhung eines Zwangsgeldes zu einer Corona-Impfung drängen. So war es zuvor in einem Seniorenhaus passiert. Eine dort tätigen Frau aus Diepholz sollte sich innerhalb von 14 Tagen impfen lassen.

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