Diese Entscheidung hat die Schiedskommission der Partei in dem Parteiordnungsverfahren gegen Altkanzler Schröder bekanntgegeben. In der Begründung heißt es unter anderem: Ein Verstoß könne ihm nicht nachgewiesen werden. Berufung kann aber noch eingelegt werden.
Montag, 08.08.2022 16:55 Uhr
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