Die Begründung: Es sei nicht sicher, ob sie die Journalisten als solche erkannt hätten. Bei dem Übergriff 2018 in Fretterode in Nordthüringen waren zwei Journalisten aus Göttingen schwer verletzt worden. Die beiden Verurteilten werden der Neonazi-Szene zugerechnet. Ins Gefängnis müssen beide nicht.
Freitag, 16.09.2022 09:25 Uhr
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