Das Verwaltungsgericht hat die Klage gestern abgewiesen. Dem Gericht zufolge hat die Bürgerschaft zu Recht eine konkrete Gefahr der Infektionslage angenommen. Die Antragsteller können jetzt beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
Donnerstag, 14.04.2022 16:45 Uhr
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