Klage für eine operative Beinverlängerung

Montag, 18.07.2022 15:02 Uhr

Dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zufolge ist eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne.

Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen. Wie das Gericht heute mitteilte, wollte die Krankenkasse der Klägerin die Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht übernehmen.

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