Klage gegen einen Verfassungsbruch abgewiesen

Montag, 04.04.2022 15:30 Uhr

Die Klagen gegen einen Verfassungsbruch des Prostituiertenschutzgesetzes sind abgewiesen worden.

 

Das hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof heute entschieden. Unter anderem hatten die Städte Bielefeld, Dortmund und Köln das Land beschuldigt nicht die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt zu haben. Dadurch konnten die Kosten nicht gedeckt werden.

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