Der Betrag soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 von 1.000 auf 2.000 Euro verdoppelt werden. Auch der Kreis der Antragsberechtigsten wird erweitert. Somit dürfen zum Beispiel diejenigen, die in Rheinland-Pfalz sowohl wohnen als auch arbeiten, ihre Prüfung auch außerhalb von Rheinland-Pfalz ablegen und die finanzielle Anerkennung des Landes in Anspruch nehmen.
Mittwoch, 08.06.2022 16:21 Uhr
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